Anforderungen, die Sprachdienstleistungs-Unternehmen erfüllen müssen, um Mitglied bei LinQua zu werden
- Organisation
- Fachliche Kompetenz
- Leistungsangebot
- Qualitätsstandard
- Grösse des Unternehmens
- Leumund und Ethik
LinQua, der Schweizerische Verband der Qualitäts-Sprachendienste, richtet sich an Übersetzungsunternehmen und Netzwerke von Übersetzern, die ihren Sitz in der Schweiz haben und seit mindestens fünf Jahren auf dem Markt sind. In Einzelfällen nimmt der Verband auch ausländische Unternehmen mit funktionierender Niederlassung in der Schweiz auf. Unternehmen, die seit weniger als fünf Jahren bestehen und alle Anforderungen erfüllen, können den Status eines Anwärters erlangen.
Alle Mitglieder müssen über geeignete Räumlichkeiten und eine adäquate Infrastruktur verfügen. Einzelübersetzer/-innen können wegen der Anforderungen nach DIN EN 15038 an das Qualitätsmanagement nicht aufgenommen werden. Ebenfalls nicht beitreten, können Unternehmen, die nur als Vermittler auftreten und keine eigenen Sprachdienstleistungen erbringen.
Verbände, Vereine, Bildungsinstitute und Unternehmen, die direkt oder indirekt mit der Sprachindustrie zu tun haben, aber selbst nicht als Sprachdienstleister tätig sind, können assoziierte Mitglieder von LinQua werden. LinQua ist als Verband für sie offen.
Der/die operative Leiter/-in eines Sprachdienstleistungsunternehmen muss nachweislich dokumentiert über eine entsprechende berufliche Qualifikation und Erfahrung verfügen. Alle sonstigen angestellten und externen Mitarbeiter/-innen haben ebenfalls nachweislich für ihre Aufgabengebiete angemessen qualifiziert zu sein.
Das Unternehmen muss eine klar definierte Leistungspalette mit eigenen Ressourcen anbieten können. Es hat nachzuweisen, dass es die für die Erbringung der angebotenen Leistungen und Produkte notwendigen Prozesse tatsächlich beherrscht und über die entsprechenden Kapazitäten verfügt.
Das Unternehmen soll nachvollziehbar darstellen, wie sein Qualitätsmanagement funktioniert. Wenn es bereits nach ISO 9001/14001 zertifiziert ist, ist dafür die Kopie der Zertifizierungsurkunde ausreichend.
Innert drei Jahren nach Aufnahme muss sich jedes Unternehmen, das Mitglied ist, nach der Europäischen Norm für Sprachdienstleister DIN EN 15038 zertifizieren lassen. Andernfalls wird die Mitgliedschaft sistiert oder aufgehoben.
Das Unternehmen soll einen Umsatz nachweisen, der für seine Grösse und sein Angebot angemessen ist. Aus den personellen und infrastrukturellen Eckwerten muss hervorgehen, dass es sich um ein aktives Unternehmen handelt.
Die Inhaber bzw. Teilhaber verpflichten sich zu Fairness gegenüber Kunden, Mitbewerbern, Angestellten und freien Mitarbeitern.